Pflege- Entwicklungsplan Download. Ergänzung HIV-Kom Tabellen zur HOAI 2013; 09.01.2014: Version 4.0.3. Bauvermessung vor und während der Bauausführung und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. HOAI Rechner- kostenlose r Download- HOAI Schnellrechner ... Treffer: 3 - Gewichtung: 48. (4) Für Umbauten und Modernisierungen kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3[5] bis 33 Prozent auf das Honorar in Textform[6] vereinbart werden. (4) Sind für ein Gebäude Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone das Gebäude oder der Innenraum zugeordnet werden kann, so ist zunächst die Anzahl der Bewertungspunkte zu ermitteln. Hinzu kommen Nebenkosten für die Vervielfältigung von Plänen, für Telefonate und Fahrtkosten in Höhe von drei bis fünf Prozent. Wird die Kostenschätzung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 auf der Grundlage der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12) erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur ersten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen, Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung, Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften. 1. Suchfunktion des Onlinedienstes zahlreiche weitere Excel-Vorlagen leicht zu finden. § 43 HOAI 2021) Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1. Landschaftsrahmenplan für die Teilleistung c (Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung) mit 50 Prozent. (3) § 52 Absatz 3 kann sinngemäß angewendet werden. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen. Oktober 19, 2021. (6) § 36 Absatz 1 ist für Freianlagen entsprechend anzuwenden. (1) Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Zur Ermittlung der Bewertungspunkte werden die Bewertungsmerkmale wie folgt gewichtet: die Bewertungsmerkmale gemäß Absatz 2 Nummer 1, 2 mit bis zu 5 Punkten. Oktober 19, 2021. (4) Die Leistungsphase 4 ist abweichend von Absatz 2 bei Gebäuden mit 45 bis 62 Prozent zu bewerten. (2) Anlage 8 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. Bei xl-HOAI Rechner nach HOAI 2009 für Excel muss man lediglich die notwendigsten Angaben auf der Startseite machen und die Software gibt sofort das entsprechende Honorar aus. Ihr Spezialist für Datenbankentwicklung, Informationssysteme, Softwareerstellung und -dokumentation -> Vorschau Computer Internet Elektronik Telekommunikation Sofware Computerservice Informationssysteme Netzwerke Programmierung Download von Hoai auf Shareware.de. Tel. (1) Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten. Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen. (3) Die Grundleistungen bei Freianlagen sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 40 bewertet: für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent. Grünordnungsplan Zusammenfassendes vergleichendes Bewerten des Projekts mit dem Prognose-Null-Fall. HOAI Rechner. Mit Hilfe dieser Tabelle können Sie nach Eingabe des Verkehrswertes den sich nach dem §34 der alten HOAI (bis 2009) ergebenden Honorarbetrag in der Normal- sowie in der Schwierigkeitsstufe berechnen. Die HOAI … September 2004 (BGBl. vermessungstechnische Leistungen, soweit sie nicht in Absatz 1 und Absatz 2 erfasst sind. Februar 2005 (BGBl. (4) Nicht anrechenbar sind die Kosten für die nichtöffentliche Erschließung und die Technischen Anlagen in Außenanlagen, soweit der Auftragnehmer diese nicht plant oder ihre Ausführung nicht überwacht. Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc. Sedimentationsanlagen nach DWA-M 153. die Nebenanlagen von Anlagen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs. Für die in Nummer 1.1.1 genannten Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in Nummer 1.1.1 aufgeführten Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien können anhand der folgenden Honorartafel bestimmt werden: Die Grundleistungen für Bauphysik sind in sieben Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer 1.2.3 bewertet: Die Grundleistungen für Bauphysik können in sieben Leistungsphasen unterteilt und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer 1.2.3 bewertet werden: Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen: Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen: 1.2.3 Honorare für Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung. (3) Für die in Nummer 1.2.2 Absatz 2 genannten Grundleistungen der Bauakustik sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte:[2] [Bis 31.12.2020: Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in Nummer 1.2.2 Absatz 2 aufgeführten Grundleistungen der Bauakustik können anhand der folgenden Honorartafel bestimmt werden:]. den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung. Kreisüberfall . Diese Tabellen haben sich in der Rechtsprechung seit Jahren durchgesetzt. Es ist keine Einarbeitung notwendig, wenn Sie sich mit Microsoft Excel bereits auskennen. (2) Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen in Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform[2] [Bis 31.12.2020: schriftlich] vereinbart werden. (3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[4] [Bis 31.12.2020: Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:]. Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge. Für sonstige vermessungstechnische Leistungen nach Nummer 1.4.1 kann ein Honorar abweichend von den Grundsätzen gemäß Nummer 1.4 vereinbart werden. (2) Das Tragwerk bezeichnet das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind. (2)[3] Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. BIM wird als Chance gesehen, Bauprojekte verlässlicher fertigzustellen. (4) Sind auf einen Flächennutzungsplan Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone der Flächennutzungsplan zugeordnet werden kann, so ist zunächst die Anzahl der Bewertungspunkte zu ermitteln. Der Download wird durch (5) Sind für eine Umweltverträglichkeitsstudie Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone die Umweltverträglichkeitsstudie zugeordnet werden kann, kann die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 4 ermittelt werden; die Umweltverträglichkeitsstudie kann nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen zugeordnet werden: (6) Bei der Zuordnung einer Umweltverträglichkeitsstudie zu den Honorarzonen werden[9] [Bis 31.12.2020: können] nach dem Schwierigkeitsgrad der Anforderungen die Bewertungsmerkmale wie folgt gewichtet [Bis 31.12.2020: werden] [10]: die Bewertungsmerkmale gemäß Absatz 4 Nummer 1 bis 4 mit je bis zu 6 Punkten und. für die Leistungsphase 4 (Bauausführungsvermessung) mit 62 Prozent. Um Sie in der Steuerung der Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter zu unterstützen, stellen wir Ihnen kostenlos eine Qualifikationsmatrix als Excel-Vorlage zum Download Das Tool verschafft einen Überblick über die aktuellen Fähigkeiten … berechnung mittellohn excel Berechnen Sie Werte wie beispielsweise Lohn, Material, Mittellohn und Maschinenkosten in Excel und übergeben Sie die Gesamtsumme automatisiert nach SIDOUN Globe®. (7) Wird die Größe des Untersuchungsraums während der Leistungserbringung geändert, so ist[11] [Bis 31.12.2020: kann] das Honorar für die Leistungsphasen, die bis zur Änderung noch nicht erbracht sind, nach der geänderten Größe des Untersuchungsraums zu berechnen[12] [Bis 31.12.2020: berechnet werden]. Anrechenbar sind auch sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen. Jetzt schnell & einfach das Honorar nach HOAI für Architekten + Leistungsphasen online berechnen: Auf Grund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. Zur Ermittlung der Bewertungspunkte werden die Bewertungsmerkmale wie folgt gewichtet: (5) Der Flächennutzungsplan ist anhand der nach Absatz 4 ermittelten Bewertungspunkte einer der Honorarzonen zuzuordnen: (6) Werden Teilflächen bereits aufgestellter Flächennutzungspläne (Planausschnitte) geändert oder überarbeitet, kann das Honorar auch abweichend von den Grundsätzen des Absatzes 2 vereinbart werden[2] [Bis 31.12.2020: so ist das Honorar frei zu vereinbaren]. HOAI Rechner nach Leistungsbildern Unser HOAI Rechner hilft Architekten, Ingenieuren und Bauleitern nach ihrem entsprechenden Leistungsbild der Objekt- und Fachplanung nach HOAI Vergütungstabelle 2018 ihr Honorar zu berechnen: Die Kosten für Baukonstruktionen und Anlagen der Technischen Ausrüstung können zu den anrechenbaren Kosten gehören. Mit dem Peplink MAX BR1 Pro 5G die Schallmauer durchbrechen – Fahrzeugzulassung in Aussicht! Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel, Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen. Während des Die Bedienung ist einfach, die Tabellenprogrammierung ist durchdacht und clever. Dabei können Honorare für Architektenleistungen (Gebäudeplanung, Planung für raumbildende Ausbauten und Freiflächengestaltung) nach HOAI 2009 ermittelt werden. Anhand von Demovideos erhalten Sie einen schnelle Überblick über die wichtigsten Module, Funktionen und Handlungsabläufe von HOAI-Pro 2021. Wir feiern: 10 Jahre DVP-ZERT®-Weiterbildungsprogramm. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 4 Prozent. Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber. (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Bauskript Software Bauskript Software 2021 Baukosten, HOAI, Bautagebuch und Mängelbeseitigung Bauskript Software hat sich auf diese Themengebiete spezialisiert und entwickelt seit vielen Jahren hierfür Software in engem Dialog mit Anwendern, Architekten und Ingenieuren. 4 | 81245 München für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent. Anlage 9 enthält Beispiele für Besondere Leistungen. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen, Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien, Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen, Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung, Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung, Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung, Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung, Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt, Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen, Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse, Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung, detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen, Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung, Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe, Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen, Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme, Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme, Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran, Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche, Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften, Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung), Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnen, Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten, Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten, Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzone, Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbecken, einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen, Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen, Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitung, Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten, Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten, Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunkten, Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten, Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen, Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen, Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung, Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagen, Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialien, Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissen, Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen, Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten, Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämme, Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastung, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100 000 m³ Speicherraum, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100 000 m³ und weniger als 5 000 000 m³ Speicherraum, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5 000 000 m³Speicherraum, besonders schwierige Deich- und Dammbauten, einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerke, Besonders schwierige Durchlässe und Düker, Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerke, Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweise, eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecher, Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässern, Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piers, Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piers, Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piers, Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrücken, Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßen, Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungen, Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerken, einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusen, Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen, Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunkte, Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten, Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunkten, Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider, Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen, Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagen, Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweise, Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällen, Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungen, Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungen, Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungen, Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe, Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe, Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungen, Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen, Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungen, Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen, Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten, Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungen, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluft, einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagen, komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagen, Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltung, Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situation, Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrücken, Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionen, Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerke, besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfe, Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschoss, Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungen, Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunkte, Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten, Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissen, Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medien, Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbauten, Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweise, Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbauten, Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungssicherung, Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen, Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen, Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen, Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen, Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände, Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste, Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüste, eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbauten, schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerke, Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen, Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte, Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen, Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren, Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren, Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen, Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern, Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung, Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden, Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte, Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit, Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien, Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel, Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen, Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme, Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Gelände, mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände, mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände, sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung), sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung), sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung), im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissen, im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen, im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen, einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts, verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen, verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen, Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße, Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr, mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen, mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen, ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Gelände, mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände, einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände, schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen, Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner, Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten, Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit, Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart, Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung, Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen, Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile, Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung, Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung, Überschlägige statische Berechnung und Bemessung, Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel, Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau, Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw.